Güterichterverfahren seit 1. Januar 2013 im Landkreis Rosenheim in Kraft

Seit 1. Januar 2013 ist das bayerische Güterichterverfahren u.a. im Amtsgericht Rosenheim in Kraft getreten. Beim bayerischen Güterichtersystem wird den Parteien ermöglicht, geeignete Rechtsstreitigkeiten mit ihrem Einverständnis einem erfahrenen Güterichter, der nicht Streit entscheidender Richter ist, zur einvernehmlichen Streitbeilegung zuzuweisen. Justizministerin Merk äußerte sich hierzu u.a. mit den Worten: “Eine moderne Justiz will und muss auch die alternative Streitbeilegung fördern.”  In vielen Fällen sei es mithilfe dieser Methode bereits gelungen, dass Parteien einen Streit beigelegt hätten, ohne dass es einer juristischen Aufarbeitung der Angelegenheiten in allen Einzelheiten bedurft hätte.